§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Nurse Favorite GbR, Kirchstraße 5, 86698 Oberndorf am Lech, vertreten durch Lucas Spallek (im Folgenden „Nurse Favorite“), im Bereich der Personalvermittlung von medizinischem Fachpersonal.
(2) Auftraggeber sind Arztpraxen, Zahnarztpraxen, medizinische Versorgungszentren und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens (im Folgenden „Auftraggeber“). Kandidaten sind Fachkräfte, die sich bei uns bewerben oder von uns angesprochen werden (im Folgenden „Kandidaten“).
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Nurse Favorite ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot bzw. Vermittlungsvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen von Nurse Favorite
(1) Nurse Favorite vermittelt medizinisches Fachpersonal, insbesondere Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (MFA, ZFA), MTA/MTRA, Personal für Praxisorganisation sowie Biologen und Embryologen, in Festanstellung oder für freiberufliche Einsätze.
(2) Unsere Leistungen umfassen insbesondere die Klärung des Bedarfs, die Suche und Vorauswahl geeigneter Kandidaten, persönliche Gespräche sowie die Vorstellung passender Kandidaten beim Auftraggeber.
(3) Nurse Favorite schuldet eine sorgfältige Vermittlungstätigkeit, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung oder auf eine bestimmte Anzahl von Kandidatenvorschlägen besteht nicht.
(4) Arbeits- oder Dienstverträge kommen ausschließlich zwischen Auftraggeber und Kandidat zustande. Nurse Favorite wird nicht Vertragspartei und überlässt kein Personal (keine Arbeitnehmerüberlassung).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage über das Kontaktformular ist unverbindlich.
(2) Ein Vermittlungsvertrag mit einem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein individuelles Angebot von Nurse Favorite in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.
(3) Nurse Favorite kann einen Auftrag aus wichtigem Grund ablehnen, insbesondere bei einer Interessenkollision oder wenn rechtliche Gründe entgegenstehen.
§ 4 Vergütung
(1) Für Kandidaten ist die Vermittlung kostenlos.
(2) Für Auftraggeber richten sich Höhe, Berechnungsgrundlage und Fälligkeit der Vergütung nach dem individuellen Angebot bzw. Vermittlungsvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch, wenn zwischen dem Auftraggeber und einem von Nurse Favorite vorgestellten Kandidaten ein Arbeits-, Dienst- oder sonstiger Beschäftigungsvertrag zustande kommt.
(3) Der Vergütungsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag mit einem vorgestellten Kandidaten über ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen oder für eine andere als die ursprünglich angefragte Position geschlossen wird.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
(5) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt Nurse Favorite die für die Suche erforderlichen Informationen zur Position und zu den Rahmenbedingungen zutreffend zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber informiert Nurse Favorite unverzüglich in Textform, wenn er mit einem vorgestellten Kandidaten einen Vertrag schließt, und teilt dabei die für die Abrechnung erforderlichen Angaben mit.
(3) Kandidatenprofile und -unterlagen sind ausschließlich für die Besetzung beim Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
(4) Ist dem Auftraggeber ein vorgestellter Kandidat bereits bekannt, teilt er dies Nurse Favorite unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach der Vorstellung, in Textform mit.
§ 6 Kandidaten
(1) Kandidaten machen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Qualifikation und Berufserfahrung.
(2) Nurse Favorite leitet Unterlagen und Daten von Kandidaten nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung an Auftraggeber weiter.
(3) Kandidaten können ihre Bewerbung jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen.
§ 7 Haftung
(1) Nurse Favorite prüft die Angaben von Kandidaten und Auftraggebern mit der gebotenen Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit oder für die fachliche und persönliche Eignung eines Kandidaten im späteren Beschäftigungsverhältnis.
(2) Nurse Favorite haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nurse Favorite nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Nurse Favorite.
§ 8 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, insbesondere Daten von Kandidaten und Praxen, auch nach Ende der Zusammenarbeit vertraulich.
§ 9 Datenschutz
Nurse Favorite verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit dies für die Vermittlung erforderlich ist. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Ein Vermittlungsauftrag endet mit der Besetzung der Position oder durch Kündigung. Beide Seiten können einen Vermittlungsauftrag jederzeit in Textform kündigen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bereits entstandene Vergütungsansprüche sowie Ansprüche nach § 4 für Kandidaten, die vor der Kündigung vorgestellt wurden, bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Nurse Favorite.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026